Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in aktueller Fassung i.V.m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 06.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 23.03.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden:
| 1. | im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 725.470,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 725.470,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 0,00 Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.200,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.200,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.200,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| zinslose Kredite auf |
| 0 Euro |
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| verzinste Kredite auf |
| 0 Euro |
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| zusammen auf |
| 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht festgesetzt.
Die Verbandsumlage wird gemäß § 7 (2) der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach auf 33.650,00 € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
| Ortsgemeinde | Kinderzahl | Gesamtbetrag in € |
| 31.05.2022 | ||
| Müllenbach | 27 | 17.816 |
| Brücktal | 3 | 1.979 |
| Drees | 4 | 2.639 |
| Reimerath | 3 | 1.979 |
| Welcherath | 3 | 1.979 |
| Nitz | 0 | 0 |
| Kirsbach | 5 | 3.299 |
| Quiddelbach | 6 | 3.959 |
| 51 | 33.650 |
Im Haushaltsjahr 2023 wird keine Investitionskostenumlage erhoben.
| Stand des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag 31.12.2018 | = 76.084,95 € |
Die Entwicklung des Eigenkapitals zum 31.12.2019ff. wird nach entsprechender Rechnungslegung dargelegt.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2023 bis 19.04.2023 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.