In diesem Jahr werden bundesweit die Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden daher Personen, die
| - | in der Verbandsgemeinde Kelberg wohnen, |
| - | am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, |
| - | die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, |
| - | die deutsche Sprache ausreichend beherrschen |
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde sind aufgefordert, Vorschlagslisten für die Schöffenwahl aufzustellen. Dabei ist die Gemeinde berechtigt, Personen für diese Liste zu benennen.
Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, kann das Bewerberformular auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de ausfüllen und in Papierform oder per E-Mail bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg (irene.theisen@vgv-kelberg.de) einreichen.
Weitere Informationen zum Thema Schöffenwahl finden Sie unter: