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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Satzung zum Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes "Oberes Trierbachtal"

Wirtschaftsjahr 2024

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung (GemO) und in Verbindung mit §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO), folgende Satzung zum Wirtschaftsplan beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 21.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Im Erfolgsplan in Erträgen und Aufwendungen auf je  —  687.388,00 €

Im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je  —  380.000,00 €.

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 100.000,00 €.

§ 3

1.

Der Abwasserzweckverband erhebt zur Deckung der Kosten für Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung eine Umlage auf der Grundlage derVerbandsordnung vom 04.03.1986 in der z.Zt. gültigen Fassung.

Die Umlage wird für die beiden Mitglieder festgesetzt auf:

Verbandsgemeinde Adenau  —  105.718,00 €

Verbandsgemeinde Kelberg  —  211.752,00 €.

Die Betriebskostenumlage der Sondereinleiter beträgt laut der entsprechenden Verträge 340.960,00 €.

2.

Zur Deckung der Investitionskosten erhebt der Abwasserzweckverband eine Umlage auf der Grundlage der Verbandsordnung vom 04.03.1986 inder z.Zt. gültigen Fassung.

Die Umlage wird für die beiden Mitglieder festgesetzt auf:

Verbandsgemeinde Adenau  —  5.661,00 €

Verbandsgemeinde Kelberg  —  11.339,00 €.

Die Investitionskostenumlage der Sondereinleiter beträgt laut der entsprechenden Verträge  —  363.000,00 €

3.

Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung wird wie folgt festgesetzt:

a) für Teilnehmer, die am Sitzungsort wohnen  —  22,50 €

b) für Teilnehmer, die außerhalb des Sitzungsortes wohnen  —  25,00 €.

53539 Kelberg, 15.4.2024
Saxler, Verbandsvorsteher
(Siegel)

Genehmigungs- bzw. Kenntnisnahmevermerk der Aufsichtsbehörde:

Die Kreisverwaltung Ahrweiler als Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.03.2024 mitgeteilt, dass gegen die am 29.02.2024 beschlossene Satzung zum Wirtschaftsplan und zu den Festsetzungen des Wirtschaftsplanes 2024 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04. bis einschließlich 10.05.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Kelberg, Zimmer 104, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg und bei der Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, Haus B, Zimmer B 2.08, 53518 Adenau öffentlich aus.

Saxler, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Abwasserzweckverband "Oberes Trierbachtal", Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.