Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in aktueller Fassung i.V.m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 10.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 28.03.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden:
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 810.651,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 810.651,00 Euro
Jahresüberschuss auf — 0,00 Euro
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 81.000,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -81.000,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 0 Euro
zusammen auf — 0 Euro
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf: — 316.800 Euro.
Die Verbandsumlage wird gemäß § 7 (2) der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach auf 51.074 € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
| Ortsgemeinde | Kinderzahl 31.05.2024 | Gesamtbetrag in € |
| Müllenbach | 26 | 26.038 |
| Brücktal | 1 | 1.001 |
| Drees | 3 | 3.004 |
| Reimerath | 2 | 2.003 |
| Welcherath | 6 | 6.009 |
| Nitz | 0 | 0 |
| Kirsbach | 5 | 5.007 |
| Quiddelbach | 8 | 8.012 |
| 51 | 51.074 |
Im Haushaltsjahr 2025 wird keine Investitionskostenumlage erhoben.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug = — 57.977,81 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt = — 73.477,81 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt = — 73.477,81 €
(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019 ff.)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis 24.04.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.