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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 16/2025
Nichtamtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg- Müllenbach für das Haushaltsjahr 2025

vom 11.04.2025

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in aktueller Fassung i.V.m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 10.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 28.03.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  810.651,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  810.651,00 Euro

Jahresüberschuss auf  —  0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  81.000,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -81.000,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  0 Euro

zusammen auf  —  0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf:  —  316.800 Euro.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird gemäß § 7 (2) der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach auf 51.074 € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

§ 6 Investitionskostenumlage

Im Haushaltsjahr 2025 wird keine Investitionskostenumlage erhoben.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug =  —  57.977,81 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt =  —  73.477,81 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt =  —  73.477,81 €

(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019 ff.)

Adenau, den 11.04.2025
(Siegel)
Guido Nisius
Verbandsvorsteher
Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis 24.04.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.

Adenau, den 11.04.2025
Guido Nisius
Bürgermeister