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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 17/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kelberg für das Jahr 2023vom 20.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

5.231.396 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.609.562 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-378.166 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-217.248 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

250.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.111.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-861.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.078.748 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 390.080,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

300 v.H.

-

Grundsteuer B auf

365 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

60,00 Euro

-

für den zweiten Hund

90,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

-

für den ersten gefährlichen Hund

450,00 Euro

-

für den zweiten gefährlichen Hund

900,00 Euro

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 16.255.151,81 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 15.889.417,81 € und zum 31.12.2023 15.511.251,81 €.

53539 Kelberg, den 20.04.2023
Ortsgemeinde Kelberg
gez. Jonas, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 31. MRZ. 2023

54550 Daun, den 31. MRZ. 2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. I.A. Günter Willems (DS)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2023 bis einschließlich 10.05.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 20.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschlussbeanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.