Die Feiertage 01. Mai 2024, Christi Himmelfahrt (09.05.2024) und Pfingstmontag (20.05.2024) machen eine Vorverlgung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die Woche 18/2024 müssen daher bis
die Textbeiträge für die Woche 19/2024 müssen bis
und die Textbeiträge für die Woche 21/2024 müssen bis
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.