Planaufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur 2. Erweiterung des „Gewerbeparks am Nürburgring“ auf Gemarkung der der Ortsgemeinde Drees gefasst. Zeitgleich wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Von der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Grundstücke betroffen: Gemarkung Drees, Flur 1, Nr. 3/5, 4, 5 und 99. Der Geltungsbereich der Einzelfortschreibung kann dem beiliegenden Kartenausschnitt (hellgrau mit „G“ hinterlegte Fläche) entnommen werden.
Planungsziele:
Im Rahmen dieser Änderung sind Erweiterungsflächen in der Ortsgemeinde Drees betroffen, die bisher als landwirtschaftliche Flächen festgesetzt waren. Als Art der baulichen Nutzung soll zukünftig eine „Gewerbefläche“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Auslegungsdauer:
Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich in der Ortsgemeinde Drees, einschließlich seiner Begründung liegen ab sofort bis zum 26.05.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Rathaus, Dauner Str. 22, Erdgeschoss, Zimmer 117, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg abgegeben werden (z.B. per Schreiben auf dem Postwege oder durch Abgabe bei der Verwaltung, zur Niederschrift, per Fax, per E-Mail, usw.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Des weiteren ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Auslegung erfolgt unabhängig von der noch durchzuführenden Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Auslegung die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kelberg (www.vgv-kelberg.de) unter der Rubrik „Aktuelles: - Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur 2. Erweiterung des „Gewerbeparks am Nürburgring“ auf Gemarkung der Ortsgemeinde Drees“ - in elektronischer Form verfügbar sind und eingesehen werden können. Für die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Auslegung ist ausschließlich die hiermit bekannt gemachte Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Zimmer 117, maßgeblich.