Der Zweckverband „Gewerbepark am Nürburgring“ hat am 17.03.2025 die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark am Nürburgring" gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark am Nürburgring" erfolgt im förmlichen Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Der Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Planungsziel:
Der Grund für die angestrebte Änderung ist der starke Nachfragebedarf von ansiedlungswilligen Betrieben im Gewerbepark am Nürburgring. Mit der Bereitstellung eines weiteren Flächenangebotes erfüllt der Zweckverband „Gewerbepark am Nürburgring“ eine zentrale gemeindliche Aufgabe der gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik zur Stärkung des vorhandenen Standortes unter Ausnutzung der bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbepark am Nürburgring“ in der Fassung der 3. Änderung sieht hier derzeit eine Grünfläche vor. Durch die Änderung sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewerbliche Baufläche geschaffen und somit die Ansiedlung von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben ermöglicht werden.
Geltungsbereich:
| Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
| Drees | 1 | 11/2, 12/2, 13/2, 14/2, 15/2, 16/2, 17/2, 18/2, 19/2 20/2 und 21/2. |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Der Zweckverband „Gewerbepark am Nürburgring“ hat am 17.03.2025 weiterhin beschlossen, dass über die beabsichtigte 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark am Nürburgring" für das oben angeführte Gebiet mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.
Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark am Nürburgring", bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich einer Vorentwurfsplanung zur Entwässerung in der Zeit vom
28.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kelberg (www.vgv-kelberg.de) unter der Rubrik Aktuelles sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Rathaus Erdgeschoss - Zimmer 117-, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02692) 872-42 ist erwünscht.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Kelberg und Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeinde Kelberg, Frau Chantal Kirst, und der Verbandsgemeinde Adenau, Frau Sabrina Mannebach, zur Auskunftserteilung zur Verfügung.