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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 17/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kelberg für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 10.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

5.731,231,00 €

5.844.811,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.435.887,00 €

5.264.562,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

295.344,00 €

580.249,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

498.898,00 €

783.803,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.273.000,00 €

1.814.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.288.500,00 €

2.003.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.015.500,00 €

-189.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.516.602,00 €

-594.303,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in den Haushaltsjahre 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in den Haushaltsjahre 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden in den Haushaltsjahre 2026 und 2027 nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2026

2027

- für den ersten Hund

60,00 €

60,00 €

- für den zweiten Hund

90,00 €

90,00 €

- für jeden weiteren Hund

120,00 €

120,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

450,00 €

450,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

900,00 €

900,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 €

900,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 17.779.966,46 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 16.546.365,85 € und zum 31.12.2026 15.393.093,85 €.

53539 Kelberg, den 10.04.2026
Ortsgemeinde Kelberg
gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 07.04.2026

54550 Daun, den 07.04.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
I.A. Günter Willems

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.04.2026 bis einschließlich 06.05.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 10.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.