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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 19/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kolverath für das Jahr 2023 vom 05.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 190.444 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 274.063 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -83.619 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -74.635 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 18.145 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -18.145 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 92.780 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 12.098,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 300 v.H.

- Grundsteuer B auf 365 v.H.

- Gewerbesteuer auf 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 20,00 Euro

- für den zweiten Hund 30,00 Euro

- für jeden weiteren Hund 40,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund 300,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.007.126,73 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 945.041,73 € und zum 31.12.2023 861.422,73 €.

56767 Kolverath, den 05.05.2023

Ortsgemeinde Kolverath
gez. Jax, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 26. April 2023

54550 Daun, den 26. April 2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis einschließlich 24.05.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 05.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Saxler, Bürgermeister
Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.