Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 190.444 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 274.063 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -83.619 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -74.635 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 18.145 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -18.145 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 92.780 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 12.098,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300 v.H.
- Grundsteuer B auf 365 v.H.
- Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 20,00 Euro
- für den zweiten Hund 30,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 40,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 300,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.007.126,73 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 945.041,73 € und zum 31.12.2023 861.422,73 €.
56767 Kolverath, den 05.05.2023
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 26. April 2023
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis einschließlich 24.05.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.