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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 2/2024
Seite 2
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Schulentwicklungsplan für die Grundschulen Kelberg und Uersfeld in der Verbandsgemeinde Kelberg

Der Schulträgerausschuss und der Verbandsgemeinderat Kelberg haben in ihren Sitzungen im vergangenen Dezember den vorgestellten Entwurf des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen in der VG Kelberg angenommen. Wesentliche Inhalte, Ergebnisse und Empfehlungen der Schulentwicklungsplanung möchten wir hiermit zur Kenntnis geben:

Im Jahre 2020 wurde das Schulgesetz geändert. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Gesetzänderung war die verpflichtende Einführung einer Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen. Die Schulentwicklungsplanung wurde bisher von den kreisfreien Städten und Landkreisen durchgeführt. Sie betraf die Schuljahrgänge ab der 5. Klasse, für die die Landkreise, kreisfreien Städte und Verbandsgemeinden grundsätzlich als Schulträger zuständig sind. Für die Grundschulen gab es bislang keine Schulentwicklungsplanung. Die Erstellung der Pläne wurde u.a. auch wegen dem im Ganztagsförderungsgesetz verankerten Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem 01.08.2026 verpflichtend eingeführt.

Schulentwicklungspläne haben die Aufgabe, der Verwaltung und den kommunalen Gremien alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in Sachen Schulstrukturentwicklung vor Ort notwendig sind. Damit die Verbandsgemeinde als Schulträger ihrer Schulen auch in der Lage ist, in Zukunft die finanziellen Mittel für Schulbaumaßnahmen usw. sicher einplanen und einsetzen zu können, stellen die Schulentwicklungspläne eine hilfreiche Grundlage dar.

Um die Schulentwicklungsplanung zeitnah umsetzen zu können, wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss im April 2023 das Projektbüro Biregio aus Bonn mit der Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen in Kelberg und Uersfeld beauftragt.

Inhalte des Schulentwicklungsplanes sind u.a. die demografische Entwicklung, die Bevölkerungsprognose, die mittel- und langfristige Entwicklung des Schüleraufkommens in den beiden Grundschulbereichen sowie die Geburten und Zuzugsentwicklung. Ebenso wurde auf die Raumfragen in den beiden Schulen in Abhängigkeit mit den steigenden Schülerzahlen eingegangen.

Aufgrund dieser Datenerhebungen ergibt es mittelfristig ein Anstieg der Grundschülerzahlen in der Verbandsgemeinde Kelberg. Im laufenden Schuljahr 2023/2024 beträgt die Grundschülerzahl insgesamt 253 Schüler. Bereits im kommenden Schuljahr 2024/2025 ist mit einem Anstieg auf 287 Schüler zu rechnen. Der Spitzenwert wird für das Schuljahr 2026/2027 mit 300 Grundschülern erwartet. In den folgenden beiden Schuljahren (2027/2028 u. 2028/2029) fällt die Grundschülerzahl wieder leicht ab, verbleibt jedoch über dem Wert von heute. Danach gehen die Schülerzahlen wieder von Jahr zu Jahr zurück und erreichen ihren prognostizierten Tiefstwert von rd. 205 Grundschülern im Jahre 2032. Danach steigen die Schülerzahlen wieder kontinuierlich an.

Für die nächsten 5 Schuljahre (2024/2025 – 2028/2029) hat dies zur Folge, dass die Einschulungen ansteigen werden, sodass in unseren beiden Grundschulen real jedes Jahr 4 – 5 Eingangsklassen eingerichtet werden müssen.

Bei der Grundschule in Kelberg handelt es sich zurzeit um eine 2-zügige Grundschule (2 Schulklassen je Jahrgang). Aufgrund des Anstiegs der Schülerzahlen ist zukünftig von einer Zügigkeit von 2,5 Klassen auszugehen. D.h., dass für jeden Schuljahrgang mindestens 2 Schulklassen und für den einen oder anderen Jahrgang auch 3 Klassen eingerichtet werden müssen.

Unter Berücksichtigung der Raumprogramme für Grundschulen und der Raumsituation in der Grund- und Realschule in Kelberg, benötigt die Grundschule Kelberg bei einer Zügigkeit von 2,5 Klassen insgesamt 10 Klassenräume und jeweils 3 Fach- und 3 Ganztagsräume. Sie verfügt derzeit für die Grundschule über 15 große Räume, sodass rechnerisch ein Raum fehlt.

Die Grundschule Kelberg teilt sich das Gebäude mit der Realschule plus. Die Fach- und Ganztagsräume werden wechselseitig genutzt. Raumschwankungen können somit ausgeglichen werden. Die Studie kommt zum Ergebniss, dass der Raumbestand ausreichend ist, jedoch die vorhandene Mensa viel zu kein ist. In Anbetracht der steigenden Ganztagsschüler muss der Essensraum/Mensa dringend erweitert bzw. neu errichtet werden.

Bei der Grundschule in Uersfeld ergibt sich ein deutlicher Raum- und Flächenmangel. Für eine Einzügigkeit (eine Klasse je Jahrgang) sind die Räume ausreichend. Der Schulentwicklungsplan sieht jedoch für die nächsten 5 Jahre wegen des Anstiegs der Grundschülerzahlen und damit verbunden der Einschulungskassen eine Zweizügigkeit (zwei Klassen je Jahrgang) vor. Zurzeit verfügt die Schule über 5 Klassen- und 3 Ganztagsräume. Benötigt werden nach dem Schulentwicklungsplan zur Sicherung der zukünftigen Entwicklung jedoch insgesamt 8 Klassenräume und jeweils 3 Mehrzweck-und 3 Ganztagsräume inklusive Mensa. Es besteht somit ein Defizit von 3 Klassenräumen und 3 Mehrzweck- bzw. Ganztagsräumen.

Zur Lösung des Problems in der Grundschule in Uersfeld wurden vom Projektbüro Biregio folgenden Empfehlungen vorgeschlagen:

- deutlicher Anstieg der Klassenmesszahl (liegt zz. bei 25 Schülern; ab dem 25. Schüler muss eine zweite Klasse gebildet werden; Entscheidung liegt beim Land)

-

Änderung der Grundschuleinzugsbereiche

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Anbau an das Schulgebäude; Aufstockung des Schulgebäudes

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Aufstellen von Containern/Modulbauten zur Überbrückung der zu erwartenden Spitzenwerte.

Die Verbandsgemeinde Kelberg gerät somit für die Grundschule in Uersfeld in die missliche Lage, auf nur mittelfristig steigende Kinderzahlen, entweder mit dem Aufstellen von Containern/Modulbauten, einem Anbau oder einem Eingriff in die Grundschuleinzugsbereiche reagieren zu müssen, es sei denn, die Klassenmesszahl würde deutlich angehoben auf Werte, die in anderen Bundesländern üblich sind.

Der Schulträgerausschuss und der Verbandsgemeinderat haben sich in ihren Sitzungen im vergangenen Dezember mit dem vom Projektbüro Biregio erstellten Schulentwicklungsplan auseinandergesetzt und diesen in der vorgestellten Form als Grundlage für die anstehenden Planungen und Investitionsentscheidungen angenommen.

Darüberhinaus wurde der Erteilung eines Planungsauftrages zur Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten (Modulbauten/Container/Anbau) an ein Planungsbüro für die Grundschule in Uersfeld zugestimmt. Der Schulentwicklungsplan kann mit seinem vollen Inhalt auf der Internetseite www.vgv-kelberg.de/aktuelles nachgelesen werden.

Kelberg, den 02.01.2024
Ordnungs-, Schul- u. Sozialabteilung