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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 20/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes“

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 30.06.2020 hat der Ortsgemeinderat die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens beschlossen. In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.

II. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes“ ist in der nachfolgenden Abbildung mit Strichlinie umrahmt dargestellt.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie den nach Einschätzung der Ortsgemeinde Kelberg wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom

27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Abteilung Organisation und Bauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 218, während der allgemeinen Dienststunden von

Montag bis Donnerstag

von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme kann auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes“ sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

  • Begründung mit Umweltbericht als Ergebnis einer Umweltprüfung mit
  • Fachbeitrag Naturschutz
  • Schallgutachten zu Geräuschemissionen und -immissionen
  • Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Ableitung von Niederschlagswasser und Starkregenereignissen, zum Immissionsschutz, zum Schutz des Bodens, zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Kompensation.

Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: Aktuelles – OG Kelberg, Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes“ abgerufen werden.

Die Offenlage des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ortsgemeinde Kelberg
Kelberg, der 13.05.2024
gez. Wilhelm Jonas, Ortsbürgermeister