Die Feiertage Christi Himmelfahrt (29.05.2025), Pfingstmontag (09.06.2025) und Fronleichnam (19.06.2025 machen eine Vorverlgung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die Woche 22/2025 müssen daher bis
und die Textbeiträge für die Woche 24/2025 müssen bis
und die Textbeiträge für die Woche 25/2025 müssen bis
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.