1. | Ein Probelauf aller Sirenen innerhalb der Verbandsgemeinde Kelberg erfolgt am |
2. | Nichtauslösung einer Sirene bzw. der ordnungsgemäße Probelauf der Funksirenen ist durch den zuständigen Wehrführer, oder eine durch ihn beauftragte Person, telefonisch an die Feuerwehreinsatzzentrale der VG Kelberg (FEZ) im Feuerwehrhaus KELBERG, (Tel 02692/8084) zu melden. |
3. | In Ausrückebereichen der örtlichen Feuerwehren ohne Funksirene, ist die Sirene durch den Wehrführer, oder durch eine von ihm beauftragte Person, von Hand auszulösen und deren ordnungsgemäßer Probelauf ebenfalls telefonisch an die (FEZ) zu melden. |
4. | Ein Probealarm der Funkmeldeempfänger erfolgt im Anschluss an die Auslösung der Sirenen. |
5. | Mit allen Probealarmen wird gleichzeitig auch die Handy Alarmierung ausgelöst. |