Der Feiertag Fronleichnam (08.06.2023) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die Woche 23/2023 müssen bis
Freitag, 02.06.2023, 11.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.