Für die Besetzung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Verbandsgemeinde Kelberg sucht die Verbandsgemeinde Kelberg Interessenten.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann gem. § 4 Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die nach Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Kelberg wohnen.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht hauptsächlich darin, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Interessenten werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis zum 30.05.2026 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
zu richten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02692 / 872-30.