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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 22/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boxberg für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 15.05.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

627.181 €

390.795 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

610.530 €

483.990 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

16.651 €

-93.195 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

38.142 €

-71.704 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

16.600 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

96.000 €

45.100 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-79.400 €

-45.100 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

41.258 €

116.804 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

18,00 €

- für den zweiten Hund

30,00 €

- für jeden weiteren Hund

36,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

270,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

450,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

540,00 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 3.016.660,77 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 3.009.270,77 € und zum 31.12.2026 3.025.921,77 €.

54552 Boxberg, den 15.05.2026
Ortsgemeinde Boxberg
gez. Fell, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 24.04.2026

54550 Daun, den 28.04.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. i.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.06.2026 bis einschließlich 10.06.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 15.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.