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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 23/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neichen für das Jahr 2025 vom 28.05.2025

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Förderung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

300 v.H.

-

Grundsteuer B auf

365 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

18,00 Euro

-

für den zweiten Hund

24,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

36,00 Euro

-

für den ersten gefährlichen Hund

270,00 Euro

-

für den zweiten gefährlichen Hund

360,00 Euro

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

540,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Friedhofsgebühren: 100 v.H.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 658.729,86 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 634.904,86 € und zum 31.12.2025 632.737,86 €.

54552 Neichen, den 28.05.2025
Ortsgemeinde Neichen
gez. Annen, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 20.05.2025

54550 Daun, den 20.05.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. i.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2025 bis einschließlich 18.06.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 28.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.