Der Gesetzgeber schreibt in §14 Abs.1 des SchfHwG. 2mal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau vor. Dabei werden alle Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs, – u. Brandsicherheit überprüft. Eventuell festgestellte Mängel werden dann dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt.
Im Anschluss daran wird der Feuerstättenbescheid erlassen, in dem alle Kehr- u. überprüfungspflichtigen Anlagen aufgeführt, sowie Kehr- u. Überprüfungstermine für die nächsten 3 Jahre festgesetzt werden.
Die Durchführung der Feuerstättenschau wird in Katzwinkel durch den bevollmächtigten Bez.Schornsteinfeger ab dem 19.06.2023 durchgeführt.
Bei Terminwünschen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Uwe Schneider
bvollmächtigter Bez.Schornsteinfeger
Brandenbüschstraße 11, 54570 Neroth.
Tel.06591-984372, Fax.-984392
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