Leider wird auf dem gemeindlichen Lagerplatz im Wald immer wieder unerlaubt Grünschnitt, Astwerk sowie weiterer Abfall abgelagert.
Wir weisen darauf hin, dass das Abladen von Gartenabfällen, Grünschnitt, Bauschutt oder sonstigem Müll an dieser Stelle nicht gestattet ist. Auch vermeintlich „natürliche“ Gartenabfälle gehören nicht in den Wald, da sie die Natur belasten und die Ausbreitung fremder Pflanzenarten fördern können.
Illegale Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Zudem können die Kosten für die Entsorgung dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Abfälle ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungswege wie beispielsweise die Grüngutsammelstelle in Welcherath zu beseitigen und so zum Schutz unserer Natur beizutragen.