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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 25/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kötterichen für das Jahr 2025 vom 10.06.2025

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungKredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

G

rundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für den ersten gefährlichen Hund

- für den zweiten gefährlichen Hund

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 779.510,34 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 779.349,34 € und zum 31.12.2025 777.895,34 €.

56767 Kötterichen, den 10.06.2025
Ortsgemeinde Kötterichen
gez. Jax, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 02.06.202554550 Daun, den 02.06.2025

Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)gez. i.A. Günter WillemsDer Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis einschließlich 01.07.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 10.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, dieAusfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschlussbeanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriftengegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

.Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.