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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 25/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Retterath für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 09.06.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

564.470 €

539.567 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

579.305 €

559.391 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-14.835 €

-19.824 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-11.414 €

10.597 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

215.500 €

 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

90.400 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-125.100 €

 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 

 -113.686 €

-10.597 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

300 v.H.

- Grundsteuer B auf

365 v.H.

- Gewerbesteuer auf

365 v.H. 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

30,00 Euro

- für den zweiten Hund

42,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

450,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

630,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Friedhofsgebühren:

100 v.H.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.484.005,40 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.479.853,40 € und zum 31.12.2026 2.465.018,40 €.

56769 Retterath, den 09.06.2026
Ortsgemeinde Retterath
gez. Rausch, 1. Beigeordneter

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 03.06.2026

54550 Daun, den 03.06.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. i.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 09.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.