Die Ruhezeit der nachfolgend aufgeführten Grabstellen ist bis zum Jahresende abgelaufen:
Ant Anna
Diewald Michel
Freund Felix
Gillessen Peter-Richard
Koch Anna
Krebsbach Christoph
Schneider Maria Leone
Simon Anna
Theisen Josef
Wagner Anna
Die Angehörigen/Unterhaltspflichtigen werden gem. § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Welcherath vom 25.04.2008 aufgerufen, die Grabstellen bis spätestens 31.12.2023 abzuräumen,
leichte Pflanz- Blumenerde zu entfernen und die Grabsteine einschließlich Einfassung und Betonfundament zu entsorgen.
Die Einebnung hat mit festem Erdreich zu erfolgen, die Verfüllung mit Basaltsplitt ist nicht zulässig.
Nach erfolgter Einebnung der Grabstätte, ist ein Abnahmetermin mit dem Ortsbürgermeister Winfried Rech zu vereinbaren.