Titel Logo
Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung

Zweckverband „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“

für das Jahr Haushaltsjahr 2025

vom 25.06.2025

Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

231.950 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

227.656 €

der Jahresüberschuss / der Jahresfehlbetrag auf

4.294 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

49.910 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

40.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

79.910 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 10.622 €.

§ 5 Verbandsumlage

Eine Verbandsumlage wird gemäß § 15 Abs. 2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“ nicht erhoben.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 210.630,01 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 174.045,01 € und zum 31.12.2025 178.339,01 €.

53539 Kelberg, den 25.06.2025
Zweckverband Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg
gez. Möbius, Verbandsvorsteher

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.07.2025 bis einschließlich 15.07.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 219/ 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 25.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.