In der letzten Zeit wird vermehrt Beschwerde darüber geführt, dass Hunde im Ort frei umherlaufen. Zudem wird von einigen Hundehaltern offensichtlich nichts dagegen unternommen, dass ihre Hunde ihr „Geschäft“ auf den Gehwegen und/oder Straßen bzw. sonstigen öffentl. Anlagen verrichten. Insbesondere betrifft dies den Spielplatz.
Dieser unerfreuliche Umstand wird zum Anlass genommen, alle Hundehalter eindringlich darauf hinzuweisen, ihre Tiere so zu halten, dass Beeinträchtigungen für andere ausbleiben. Halter und Führer von Hunden sind verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können nach § 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kelberg mit einem Bußgeld geahndet werden.