Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 28/2023
Amtlicher Teil
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Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen in den Ortsgemeinden Arbach, Bereborn, Bongard, Drees, Gunderath, Höchstberg, Hörschhausen, Kaperich, Kelberg, Neichen, Uersfeld, Uess, Welcherath
Die von den o.g. Ortsgemeinden mit Zustimmung der Ortsgemeinderäte gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 liegen in der Zeit vom 17.07.2023 bis 25.07.2023 beim Ortsbürgermeister der betreffenden Ortsgemeinde, in der Ortsgemeinde Welcherath beim Beigeordneten, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 GVG binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Einsprüche können beim jeweiligen Ortsbürgermeister, in Welcherath beim Beigeordneten, eingelegt werden.
53539 Kelberg, 10.07.2023
Für die Ortsgemeinde Arbach: Schöne Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Bereborn: Schu, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Bongard: Sicken, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Drees: Brachthäuser, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Gunderath: Dogterom, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Höchstberg: Mediger, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Hörschhausen: Wagner, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Kaperich: Karst, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Kelberg: Jonas, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Neichen: Annen, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Uersfeld: Daniels, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Uess: Maas, Ortsbürgermeister
Für die Ortsgemeinde Welcherath: Theisen, Beigeordneter