Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemarkung Retterath
Wir weisen auf die ortsübliche Bekanntmachung des Vermessungs-u. Katasteramtes Westeifel-Mosel unter der Rubrik „Mitteilungen anderer Stellen und Behörden“ hin.