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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 28/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horperath für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 03.07.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

234.743 €

288.840 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

224.119 €

221.973 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

10.624 €

66.867 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

34.770 €

91.013€

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

42.700 €

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

159.200 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-126.500 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

91.730 €

-91.013 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-  Grundsteuer A auf

345 v.H.

-  Grundsteuer B auf

465 v.H.

-  Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-  für den ersten Hund

20,00 Euro

-  für den zweiten Hund

30,00 Euro

-  für jeden weiteren Hund

40,00 Euro

-  für den ersten gefährlichen Hund

300,00 Euro

-  für den zweiten gefährlichen Hund

450,00 Euro

-  für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.035.009,12 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2025 beträgt 1.056.448,12 € und zum 31.12.2026 1.067.072,12 €.

56766 Horperath, den 03.07.2026
Ortsgemeinde Horperath
gez. Reuter, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 25.06.2026

54550 Daun, den 25.06.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. i.A. Philipp Steffes

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.07.2026 bis einschließlich 21.07.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 03.07.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Christ, Bürgermeisterin

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.