Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 wird für die Ortsgemeinde Kelberg folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
In der Ortsgemeinde Kelberg darf am Sonntag, dem 07. August 2022, auf Antrag ein privilegierter Spezialmarkt nach § 6 Abs. 2 LMAMG in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden.
Dies gilt für das lt. beigefügtem Plan festzusetzende Marktgebiet.
§ 2
Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kelberg durchgeführt werden.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte geahndet.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.