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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 29/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Rat für die Bürgerinnen und Bürger

Unsere neu gewählte Gemeindevertretung: Hintere Reihe v. l. n. r.: Peter Diewald (WGK), Christian Steffens (Stv. Ortsvorsteher Köttelbach), Reinhold Theisen (WGK), Winfried Groß (Fraktionsvorsitzender, WGK), Martin Mindermann (Ortsvorsteher Rothenbach-Meisenthal, UWG), Alexander Weber (Fraktionsvorsitzender, UWG), Michael Hoffmann (Ortsbürgermeister Kelberg, UWG), Hermann Sicken (SIW), Marko Friedrichs (UWG), Sven Rösener (Fraktionsvorsitzender, CDU), Stephanie Nestola (Fraktionsvorsitzende, SIW), Hendrik Kebben (Ortsvorsteher Hünerbach) Vordere Reihe v. l. n. r.: Wilhelm Jonas (WGK), André Schneider (WGK), Lukas Lues (CDU), Bernd Magor (WGK), Anja Wingen (Ortsvorsteherin Zermüllen), Christina Christ (1. Beigeordnete, UWG), Vera Esch (Ortsvorsteherin Köttelbach), Markus Ewinger (2. Beigeordneter, SIW)

Unser neuer Gemeindevorstand: v. l. n. r.: Markus Ewinger (2. Beigeordneter), Michael Hoffmann (Ortsbürgermeister Kelberg), Christina Christ (1. Beigeordnete)

Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der Kelberger Ortsteile: v. l. n. r.: Hendrik Kebben (Ortsvorsteher Hünerbach), Vera Esch (Ortsvorsteherin Köttelbach), Michael Hoffmann (Ortsbürgermeister Kelberg), Anja Wingen (Ortsvorsteherin Zermüllen), Martin Mindermann (Ortsvorsteher Rothenbach-Meisenthal)

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Kelberg am Dienstag, dem 09.07.2024 um 18.00 Uhr, im Gemeindehaus in Kelberg-Köttelbach.

Tagesordnungspunkte:

TOP 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) hatte der amtierende Bürgermeister Wilhelm Jonas die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet. Der Vorsitzende verweist insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 30, 20, 21 und 22 GemO. Die Verpflichtung von Wilhelm Jonas als Ratsmitglied erfolgte durch den noch im Amt befindlichen „Ersten Beigeordneten“ Karl-Heinz Sicken.

TOP 2. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters

Bei der Kommunalwahl 2024 wurde der Bewerber Michael Hoffmann (Unabhängige Wählergemeinschaft Hochkelberg) im Rahmen der Direktwahl zum Bürgermeister gewählt. Gemäß § 54 GemO sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgte die Vereidigung und die Amtseinführung von Ortsbürgermeister Michael Hoffmann gemäß § 54 Abs. 2 GemO durch den noch im Amt befindlichen Bürgermeister Wilhelm Jonas.

TOP 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten

Nach der geltenden Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde zwei Beigeordnete. Gemäß den Bestimmungen des § 40 Gemeindeordnung (GemO) wurde Christina Christ (Unabhängige Wählergemeinschaft Hochkelberg) mit 14 Ja und einer Nein-Stimme zur „1. Beigeordneten“ und Markus Ewinger (Wählergruppe Sturm im Wald) mit 13 Ja und 2 Nein-Stimmen zum „2. Beigeordneten“ vom Gemeinderat durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. Anschließend erfolgte durch den neuen Ortsbürgermeister Michael Hoffmann die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten.

TOP 4. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Ortsvorsteher

Gemäß den Regelungen der gültigen Hauptsatzung ist für die Ortsbezirke Hünerbach, Köttelbach, Rothenbach-Meisenthal und Zermüllen je eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher zu wählen. Im Rahmen der Kommunalwahl am 09.06.2024 wurden per Direktwahl nachfolgende Bewerberinnen oder Bewerber zur Ortsvorsteherin und zum Ortsvorsteher gewählt:

Ortsbezirk Hünerbach: Hendrik Kebben

Ortsbezirk Köttelbach: Vera Esch

Ortsbezirk Rothenbach-Meisenthal: Martin Mindermann

Ortsbezirk Zermüllen: Anja Wingen

Gemäß §§ 76 Abs. 1 i. V. m. 54 GemO sind die Ortsvorsteherinnen und die Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten zu ernennen. Hendrik Kebben, Vera Esch, Martin Mindermann und Anja Wingen wurden durch Aushändigung der Urkunde durch den neuen Ortsbürgermeister Michael Hoffmann zu Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher ernannt. Die neuen Ortsvorsteherinnen Vera Esch und Anja Wingen wurden zudem vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

TOP 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der stellvertretenden Ortsvorsteher

Gemäß den Bestimmungen des § 40 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt die Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteher durch den Gemeinderat in geheimer Wahl. Der Gemeinderat kann für die Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher allerdings per Beschluss auch die offene Abstimmung festlegen.

Zu stellvertretenden Ortsvorstehern wurden einstimmig in offener Wahl gewählt:

Kelberg-Hünerbach:

N. N.

Kelberg-Köttelbach:

Christian Steffens

Kelberg-Rothenbach:

N. N.

Kelberg-Zermüllen:

Alexander Weber

Im Anschluss an die Wahlen wurden die stellvertretenden Ortsvorsteher aus Köttelbach und Zermüllen von Bürgermeister Michael Hoffmann ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der stellvertretenden Ortsvorsteher von Hünerbach und Rothenbach erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

TOP 6. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Geschäftsordnung

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung eine Geschäftsordnung. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Der neue Gemeinderat hat die Erweiterung und Anpassung der Mustergeschäftsordnung einstimmig vertagt.

TOP 7. Entscheidung über die Annahme von Spenden

Die Ortsgemeinde Kelberg hat von der Bäckerei Frank Schillinger 500,00 Euro und von der Wählergemeinschaft Kelberg 200,00 Euro Spenden für das Buch „Chronik der Kriegstoten und Vermissten des Zweiten Weltkrieges“ von der Autorin Astrid Schneider erhalten. Der Ortsgemeinderat hat der Annahme der genannten Spenden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt. Die Veranstaltung von Astrid Schneider zur Vorstellung des Buches war ein voller Erfolg und sehr emotional.

TOP 8. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Aufhebung zweier Wege in der Gemarkung Köttelbach

Die Wirtschaftswege Gemarkung Köttelbach, Flur 2, Flurstück-Nr. 153 sowie Flurstück-Nr. 154 sind für den öffentlichen Fuß- und Fahrzeugverkehr bedeutungslos geworden und sollen aufgehoben und entwidmet werden. Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die Satzung zur Aufhebung der genannten Wegeflächen beschlossen.

TOP 9. Auftragsvergaben

Die Ortsgemeinden Berenbach, Borler, Horperath, Katzwinkel, Kelberg, Mosbruch und Uersfeld haben vor einigen Monaten beschlossen, ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für ihre Ortslagen und Gemarkungen aufzustellen. Bei der Erstellung eines solchen Konzeptes handelt es sich um reine Planungsleistungen. In Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge- und Hochwasserrisikomanagement (KHH) sind solche Konzepte innerhalb einer Verbandsgemeinde als ein gemeinsames Konzept abzuarbeiten. Der Ortsgemeinderat hat einer Auftragsvergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro IBS Ingenieure GbR einstimmig zugestimmt.

Markus Ewinger (2. Beigeordneter)