Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 29/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung über die Nichtdurchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Retterath am 16. August 2026
Aufgrund des § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Retterath am Sonntag, dem 16. August 2026 nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Ferner wird festgestellt, dass in diesem Fall die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) vom Gemeinderat gewählt wird.
Retterath, den 13. Juli 2026
Thomas Rausch als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister