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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 3/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Rat für die Bürgerinnen und Bürger

Sitzung des Ortsgemeinderates Kelberg am Dienstag, dem 17.12.2024 um 17:30 Uhr, im Gemeindehaus in Zermüllen

Teil 2

Erläuterungen zu TOP 2. Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024

Der Haushaltsausgleich wird, wenn alle geplanten Maßnahmen realisiert werden, 2025 nicht erreicht.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. -1.153.272 € ab.

Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen rd. -984.345 €.

Die Minusbeträge im Ergebnis- und Finanzhaushalt ergeben sich größtenteils aus Umlagebelastungen infolge der hohen Gewerbesteuereinnahmen des Vorjahres. Die Kreisumlage (Umlagesatz: 45,7 %) schlägt voraussichtlich mit 2.574.956 und die VG-Umlage (Umlagesatz 37%) mit 2.084.756 zu Buche. Dazu kommen noch die Gewerbesteuerumlage mit 270.000 € und die Finanzausgleichumlage mit 217.000 €. Gesamt rd. 5,2 Mio. €.

Diese Aufwendungen und Ausgaben können auch nicht durch die Gewerbesteuereinnahmen 2025 in Höhe von voraussichtlich 2.927.000 € und Einkommenssteuer in Höhe von 1.123.000 kompensiert werden. Der höhere Minusbetrag im Ergebnishaushalt resultiert aus den Abschreibungsposten. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -1.946.000 €.

Die Gemeinde plant größere Investitionsausgaben, die in Folgejahren größtenteils durch Beiträge und Zuweisungen (KIPKI) ausgeglichen werden. Der erhebliche Minusbetrag ergibt sich insbesondere durch:

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Kauf der Kindertagesstätte mit 380.000 €

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Zuweisung an die VG zur Freibadsanierung mit 100.000 €

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Grunderwerb/Baureifmachung von Grundstücken/ Vorausleistung Kanal mit 600.000 €

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Ausbau Gehwege B 257 in Zermüllen mit 530.000 €

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Erschließungsstraße „Hinter dem Hermes“ mit 100.000 €

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Umbau Gemeindehaus Rothenbach, inkl. Kanal mit 245.000 €

Die Finanzierung des Haushalts erfolgt mit 2.937.545 € aus Rücklagenmittel. Diese werden zum Ende 2024 auf rd. 5,5 Mio. € geschätzt. Die Ortsgemeinde ist schuldenfrei.

Haushaltssatzung

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet die Steuerhebesätze in Höhe der Nivellierungssätze nach dem Finanzausgleichsgesetz: Nivellierungssätze:

Grundsteuer A: —  345 v.H. 345 v.H.

Grundsteuer B: —  465 v.H. 465 v.H.

Gewerbesteuer:  — 380 v.H. 380 v.H.

Die Nivellierungssätze des Landes sind Grundlage bei der Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen. Liegen die Steuersätze der Gemeinde unterhalb der Nivellierungssätze des Landes, so führt dies zu einem finanziellen Nachteil, da sie von einer fiktiv erhöhten Steuerkraft Umlagen zahlen muss, die sie überhaupt nicht vereinnahmt hat. Dies widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Ferner ist die Anpassung der Steuersätze an die Nivellierungssätze auch dann unumgänglich, wenn die Gemeinde Förderungen (z.B. aus dem Investitionsstock oder dem Dorferneuerungsprogramm) beantragen möchte. Zu den Fördertatbeständen zählt u.a., dass die Gemeinde alle ihr obliegenden Einnahmequellen ausschöpft.

Höhere Ansätze im Jahr 2025 für Unterhaltungsmaßnahmen/Instandhaltung usw.:

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Geräte EDV 5.000 €

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Aus- und Weiterbildungskosten 2.000 €

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Unterhaltung Gemeindestraßen 40.000 €

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Unterhaltung Straßenbeleuchtung 25.000 €

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Unterhaltung Schwarzenbergkapelle 25.000 €

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Unterhaltung Wirtschaftswege 30.000 €

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Kommunale Wärmeplanung 15.000 €

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Unterhaltung Tourismuseinrichtungen 20.000 €

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Gutachten Luftkurort 12.000 €

Freiwillige Aufwendungen

Im Haushaltsplan sind über 20.000 € freiwillige Zuschüsse an Vereine, kath. Kirchengemeinden, Martinstag, Seniorentag und Seniorenfahrt, Geburtstags-/Jubiläumspräsente sowie für das Abriss- und Vitalisierungsprogramm veranschlagt. Die anteiligen Personal- und Sachkosten für den Kindergarten sind für 69 Kinder, (Stand 31.05.2024) mit 151.800 € veranschlagt.

Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 werden in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam. Unter anderem steigt die Grundsteuer B von Privaten größtenteils an, infolge der neuen Bewertung der Immobilien. Für Gewerbeflächen sinkt die Grundsteuer aufgrund einer zukünftig geringeren Besteuerung.

Der Bund hat betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität).

Das bedeutet: Wenn die Summe der Immobilienwerte in einer Kommune insgesamt durch die Reform steigt, eröffnet sich der Kommune die Möglichkeit, den Hebesatz zu senken, um das gleiche Aufkommen wie vor der Reform zu erzielen. Sinkt die Summe der Immobilienwerte in einer Kommune, kann dies ein Anlass dafür sein, den Hebesatz entsprechend zu erhöhen.

Die Ortsgemeinde Kelberg hat bei der Grundsteuer A einen leichten Einbruch von rd. 1.400 €, jedoch bei der Grundsteuer B um rd. 55.300 €. Dieser Einbruch ergibt sich durch die geringere Besteuerung von Gewerbeflächen/Grundstücken.

Das Finanzministerium hat die Liste der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz auf seiner Homepage veröffentlicht, demnach müsste die Gemeinde Kelberg ihren Hebesatz für die Grundsteuer B von 465 v.Hd. auf 545 v.Hd. anheben, um „Aufkommensneutral“ im Sinne des Bundes zu sein. Was vorerst nicht ausgeführt wird.

Die Gewerbesteuer ist mit rd. 3 Mio. € aufgrund der vorliegenden Vorauszahlungsbescheide veranschlagt.

Schlüsselzuweisung

Die Ortsgemeinde wird aufgrund der neuen FAG-Reform und des extrem hohen Schwellwertes des Landes keine Schlüsselzuweisung A und B vereinnahmen.

Entwicklung der Umlagegrundlagen / Umlagen

Die Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage betragen rd. 5,6 Mio. und liegen rd. 4 % unter dem Vorjahr. Die Finanzausgleichsumlage beläuft sich auf rd. 217.000 €. Insgesamt sind rd. 5,15 Mio. € an Umlagen zu zahlen. Dass sind rd. 79 % der gesamten Auszahlungen der Ortsgemeinde.

Investitionen

Das Investitionsvolumen im Haushalt 2025 beträgt 2.484.000 €. Nach Abzug der Einzahlungen für Investitionen sind von der Ortsgemeinde rd. 1.946.000 zu finanzieren.

Investitionen im Jahre 2025 sind:

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Erweiterung der Kindertagesstätte mit 380.000 €

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Erwerb von Fahrzeugen für 60.000 €

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Zuweisung an die VG zur Freibadsanierung mit 100.000 €

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Grunderwerb von Grundstücken/Baureifmachung/Vorausl. Kanal mit 600.000 €

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Erschließungsstraße „Oberwiese“ im OT Meisenthal (Planung) mit 10.000 €

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Ausbau Gehwege B 410 in Hünerbach mit 75.000 €

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Ausbau Gehwege B 257 in Zermüllen mit 530.000 €

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Stichweg Lerchenweg 25.000 €

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Erschließungsstraße „Hinter dem Hermes“ mit 100.000 €

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Ausbau Raiffeisenstraße mit 65.000 €

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Umrüstung Straßenbeleuchtung mit 70.000 €

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Neugestaltung Busbahnhof (Planung) mit 20.000 €

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Umbau Gemeindehaus Rothenbach, inkl. Kanal mit 245.000 €

Nachstehend die weiteren „kleineren“ Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 29.000 €:

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Erwerb von Geräten (Bauhof)

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Erwerb von Spielgeräten

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Stromsäulen für Wohnmobilstellplatz u.a.

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Mußeplatz Hochkelberg-Panorama-Pfad, WLAN, QR-Erkennung

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Ausbau Wirtschaftswege + Umgehung Rowas (Planung)

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Steg Kurpark

Für die Ortsgemeinde Kelberg
Markus Ewinger