Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 148.659 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 192.659 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -44.000 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -63.816 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 27.750 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 112.400 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -84.650 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 148.466 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 74.250,00 Euro.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 300 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 365 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 36,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 48,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 60,00 Euro |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 540,00 Euro |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 720,00 Euro |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 900,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 469.181,60 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 417.181,60 € und zum 31.12.2023 373.181,60 €.
Genehmigung versagt gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 der Gemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 30.05.2023
Die Versagung der Genehmigung bezieht sich auf die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.07.2023 bis einschließlich 08.08.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.