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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 30/2025
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Marktsonntages in der Ortsgemeinde Kelberg

am 03. August 2025, in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 wird für die Ortsgemeinde Kelberg folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

In der Ortsgemeinde Kelberg darf am Sonntag, dem 03. August 2025, auf Antrag ein privilegierter Spezialmarkt nach § 6 Abs. 2 LMAMG in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden.

Dies gilt für das lt. beigefügtem Plan festzusetzende Marktgebiet.

§ 2

Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kelberg durchgeführt werden.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte geahndet.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Kelberg, den 21.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler (DS)
Bürgermeister