In der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 hat der Verbandsgemeinderat die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Erweiterung des „Gewerbeparks am Nürburgring“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung liegt in der Gemarkung Drees, Flur 1. Er ist in dem nachfolgenden, unmaßstäbliche abgedruckten Planausschnitt durch eine gestrichelte Linie umrahmt dargestellt.
Durch die 2. Erweiterung soll eine gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Der Entwurf der 2. Erweiterung, bestehende aus Planzeichnung, Begründung sowie den wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom
27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Abteilung Organisation und Bauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 218, während der allgemeinen Dienststunden von
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf der 2. Erweiterung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg vorgebracht werden. Sie können die Anregungen auch an folgende E-Mail-Adresse senden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für den Geltungsbereich der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
| • | Landesplanerische Stellungnahme zur Einzelfortschreibung sowie |
| • | Umweltbericht und |
| • | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu ggf. betroffenen Schutzgütern aus der frühzeitigen Beteiligung |
Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: Aktuelles – VG Kelberg, Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortsgemeinde Drees „Gewerbepark am Nürburgring“ abgerufen werden.
Die Offenlage der Einzelfortschreibung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Fortschreibung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „5. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark am Nürburgring.