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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 31/2022
Aus den Ortsgemeinden
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3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 25.07.2022 für die Gemeindehäuser der Ortsgemeinde Kelberg in den Ortsteilen Hünerbach, Köttelbach, Rothenach-Meisenthal und Zermüllen vom 15.08.2012 in der Fassung der 2. Änderung vom 27.01.2022

§ 1

§ 5 Mietzins, erhält folgende Fassung:

Gemeindehaus Hünerbach

1. Familienfeier je Tag

Hochzeit

100,00 €

Beerdigungskaffee

50,00 €

Geburtstagsfeier

100,00 €

Polterabend oder Junggesellen-/Junggesellinnenabschied

100,00 €

Kinderkommunion

100,00 €

2. Vereinsfeier

Interne Feier

50,00 €

Öffentliche Feier mit Verkauf

- 1. Tag Kirmes oder Dorffest

200,00 €

- 1. Tag

200,00 €

- je weiterer Tag

50,00 €

3. Benutzung durch Auswärtige

(interne Veranstaltung)

- je Tag

300,00 €

4. Sondernutzung

a) Turn- und Gymnastikgruppen u.a.

- je angebrochene Stunde

5,00 €

b) gewerbliche Nutzung

- je angebrochene Stunde

10,00 €

- zuzüglich einer Energiepauschale

30,00 €

Vorführung des Theatervereins je Tag

75,00 €

5. Miete Beschallungsanlage

- je Tag

25,00 €

- Kaution bei Discoveranstaltungen

300,00 €

6. Reinigungspauschale

- Gesamtanlage

50,00 €

Zu den Ziffern 1, 2 und 3 wird zusätzlich in der Winterperiode (01.Oktober bis 30. April) eine pauschale Gebühr für die Heizkosten in Höhe von 30,00 € erhoben. Im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. entfällt diese Pauschale.

Gemeindehaus Köttelbach

1. Familienfeier je Tag

Hochzeit

100,00 €

Beerdigungskaffee

50,00 €

Geburtstagsfeier

100,00 €

Kinderkommunion

100,00 €

2. Vereinsfeier

Interne Feier

50,00 €

Öffentliche Feier mit Verkauf

- 1. Tag Kirmes oder Dorffest

200,00 €

- 1. Tag

200,00 €

- je weiterer Tag

50,00 €

3. Benutzung durch Auswärtige

(interne Veranstaltung)

- je Tag

300,00 €

4. Sondernutzung

a) Turn- und Gymnastikgruppen u.a.

- je angebrochene Stunde

5,00 €

b) gewerbliche Nutzung

- je angebrochene Stunde

10,00 €

- zuzüglich einer Energiepauschale

(je Nutzung bis 5 Std.*)

30,00 €

Vorführung des Theatervereins je Tag

75,00 €

5. Nutzung ohne Saal

- je Tag

50,00 €

6. Nutzung der Sanitäranlagen

(ohne sonstige Räume)

- je Tag

25,00 €

7. Miete Beschallungsanlage

- je Tag

25,00 €

- Kaution bei Discoveranstaltungen

300,00 €

8. Reinigungspauschale

- Gesamtanlage

75,00 €

- ohne Saal

30,00 €

* über 5 Std. nach tatsächlichem Verbrauch (Zählerablesung)

Gemeindehaus Rothenbach

1. Familienfeier je Tag

Hochzeit

Beerdigungskaffee

Geburtstagsfeier

Polterabend oder

Junggesellen-/Junggesellinnenabschied

Kinderkommunion

2. Vereinsfeier

Interne Feier

Öffentliche Feier mit Verkauf

- 1. Tag Kirmes oder Dorffest

- 1. Tag

- je weiterer Tag

3. Benutzung durch Auswärtige

(interne Veranstaltung)

- je Tag

4. Sondernutzung

Turn- und Gymnastikgruppen u.a.

- je angebrochene Stunde

- zuzüglich Energiekosten

Vorführung des Theatervereins je Tag

5. Nutzung der Sanitäranlagen

(ohne Saalnutzung)

- je Tag

6. Reinigungspauschale

Gemeindehaus Zermüllen

1. Familienfeier je Tag

Hochzeit

Beerdigungskaffee

Geburtstagsfeier

Polterabend oder Junggesellen-/

Junggesellinnenabschied

Kinderkommunion

2. Vereinsfeier

Interne Feier

Öffentliche Feier mit Verkauf

- 1. Tag Kirmes oder Dorffest

- 1. Tag

- je weiterer Tag

3. Benutzung durch Auswärtige

(interne Veranstaltung)

- je Tag

4. Sondernutzung

Turn- und Gymnastikgruppen u.a.

- je angebrochene Stunde

- zuzüglich einer Energie-

pauschale von (je Nutzung)

Vorführung des

Theatervereins je Tag

5. Nutzung der Sanitäranlagen

(ohne Saalnutzung)

- je Tag

6. Reinigungspauschale

In Gemeindehäusern mit einer Schließanlage haben Auswärtige bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution in Höhe von 150,00 € zu zahlen.

Neben der Miete sind die Kosten für Strom und Heizung sowie die Reinigungspauschale vom Mieter zu zahlen. Sofern der Mieter nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher die Anlagen nach Nutzung selbst reinigt, entfällt die Reinigungspauschale.

Mietfrei ist die Nutzung durch die örtliche Jugend, Frauen, Senioren und Gruppen, wenn kein Verkauf durchgeführt wird und keine gewerbliche Nutzung erfolgt.

§ 2

Es wird folgender neuer Abschnitt unter § 5, Mietzins, eingefügt:

Soweit und sobald seitens der Ortsgemeinde für die Vermietung der Gemeindehäuser Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abzuführen ist, hat der Mieter ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer auf die Mieten in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) zusätzlich an die Ortsgemeinde zu zahlen. Die Miete und gegebenenfalls die Umsatzsteuer sind sodann nach Aufforderung an die Verbandsgemeindekasse Kelberg, zugunsten der Ortsgemeinde Kelberg, zu zahlen.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese dritte Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Alle Übrigen Bestimmungen der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeindehäuser der Ortsgemeinde Kelberg in den Ortsteilen Hünerbach, Köttelbach, Rothenbach-Meisenthal und Zermüllen bleiben unverändert bestehen.

Kelberg, den 25.07.2022
Ortsgemeinde Kelberg (DS)
gez. i.V. Karl-Heinz Sicken, 1. Beigeordneter