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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 31/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses vom 01.08.2022

Der Mietpreis für die Benutzung des Bürgerhauses besteht aus der Grundgebühr sowie einer verbrauchsabhängigen Nebenkostenabrechnung.

Grundgebühr

Ortsansässige

Auswärtige

Private Feste (Geburtstage, Hochzeiten, Feier nach Poltern (nur Ortsansässige), Jubiläen o. Ä.)

Bürgerhaus komplett

100,- Euro/Tag

200,- Euro/Tag

Foyer 50,- Euro/Tag

100,- Euro/Tag

Durchführung von Beerdigungskaffees

Bürgerhaus komplett 50,- Euro/Tag

100,- Euro/Tag

Foyer 30,- Euro/Tag

50,- Euro/Tag

Veranstaltungen mit Eintritt und/oder Gewinnabsicht, gewerbliche Nutzung

Bürgerhaus komplett

300,- Euro/Tag

jeder weitere Tag

150,- Euro/Tag

Foyer

200,- Euro/Tag

jeder weitere Tag

100,- Euro/Tag

Vereine der Ortsgemeinde Berenbach zahlen nur die Nebenkosten.

Sitzungen, Versammlungen, Zusammenkünfte, Proben (Ortsgemeinde oder örtl. Vereine u. Gruppen)

Bürgerhaus komplett oder Foyer

mietfrei

Die Ortsgemeinde behält sich eine evtl. Nebenkostenabrechnung vor.

Gruppenstunden gewerblich und für Auswärtige (Sport, VHS, Landfrauen o. Ä.)

Bürgersaal bis zu 2 Stunden

30,- Euro/pauschal

Bürgersaal jede weitere Stunde

15,- Euro/pauschal

Foyer bis zu 2 Stunden

20,- Euro/pauschal

Foyer jede weitere Stunde

10,- Euro/pauschal

Die Ortsgemeinde behält sich eine evtl. Nebenkostenabrechnung vor.

Kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen, Ausstellungen etc.

Bürgerhaus komplett oder Foyer

nur Nebenkosten

Nebenkosten

Energiekosten (Wasser/Abwasser gerundet auf volle m3, mindestens 1 m3)

nach Verbrauch

Energiekosten (Strom; Heizung)

nach Verbrauch

Verbrauchsmaterialien (Papierhandtücher, Toilettenpapier, Seife u.a.)

nach Verbrauch

Nachträglicher Reinigungsaufwand durch die Ortsgemeinde

nach Aufwand

Nutzung der Schankanlage (ortsansässige Vereine mietfrei)

20,- Euro/Tag

Die Ortsgemeinde behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 300,- Euro bei Schlüsselübergabe in bar zu erheben. Die Rückgabe der Kaution erfolgt bei ordnungsgemäßer Endabnahme.

56766 Berenbach, den 01.08.2022
Ortsgemeinde Berenbach (DS)
gez. Birgit Wirtz, Ortsbürgermeisterin