Titel Logo
Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 31/2024
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Uersfeld für das Jahr 2024 vom 24.07.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.080.692 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.092.904 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-12.212 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

27.936 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

316.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

758.025 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-441.525 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

413.589 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht in Anspruch genommen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 51.970 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 18.180 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

48,00 Euro

- für den zweiten Hund

96,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

96,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

420,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

840,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

840,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.288.161,17 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.182.819,17 € und zum 31.12.2024 3.170.607,17 €.

56767 Uersfeld, den 24.07.2024
Ortsgemeinde Uersfeld
gez. Daniels, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß § 95 IV Nr. 1, 102 der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 15.07.2024

54550 Daun, den 17.07.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. i.A. Günter Willems (DS)

Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 18.180,00 € wird hiermit gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1,102 GemO genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.08.2024 bis einschließlich 13.08.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 24.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.