Da es immer wieder Schwierigkeiten und Nachfragen hinsichtlich der
Anmeldung in der neuen Wohnung gibt, hier nochmals die Unterlagen,
die beim Einwohnermeldeamt vorzulegen sind:
- Ausweise
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist unbedingt bei der Anmeldung
ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungseigentümer/-geber vorzulegen.
Sonst kann keine Anmeldung erfolgen und die Neubürger müssen
sich nochmals auf den Weg zur Verwaltung machen.
Der Vordruck ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kelberg abrufbar.