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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Anmeldungen nach dem Bundesmeldegesetz

Da es immer wieder Schwierigkeiten und Nachfragen hinsichtlich der

Anmeldung in der neuen Wohnung gibt, hier nochmals die Unterlagen,

die beim Einwohnermeldeamt vorzulegen sind:

- Ausweise

- Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist unbedingt bei der Anmeldung

ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungseigentümer/-geber vorzulegen.

Sonst kann keine Anmeldung erfolgen und die Neubürger müssen

sich nochmals auf den Weg zur Verwaltung machen.

Der Vordruck ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kelberg abrufbar.

-Einwohnermeldeamt Kelberg-