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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 32/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bodenbach für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 30.07.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

655.139 €

396.519 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

396.486 €

395.365 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

258.653 €

1.154 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

269.812 €

12.313 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

183.470 €

106.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

783.900 €

252.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-600.430 €

-146.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

330.618 €

133.687 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden

für das Haushaltsjahr 2026 mit 100.618 € und

für das Haushaltsjahr 2027 mit 133.687 € veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung oder Mittel aus der Einheitskasse werden

für das Haushaltsjahr 2026 mit 407.044 € und

für das Haushaltsjahr 2027 mit 271.097 € veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24,00 Euro

- für den zweiten Hund

36,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

48,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

270,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

450,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

540,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.114.406,25 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.115.291,25 €, zum 31.12.2026 2.373.944,25 € und zum 31.12.2027 2.375.098,25.

53539 Bodenbach, den 30.07.2026
Ortsgemeinde Bodenbach
gez. Krämer, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 2 + 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 17.07.2026

54550 Daun, den 17.07.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. i.A. Günter Willems

Er wird darauf hingewiesen,

-

dass von dem in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 100.618 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) i. d. F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473), ein Teilbetrag in Höhe von 61.618 € aufsichtsbehördlich genehmigt wurde. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 39.000 € wurde die Genehmigung versagt,

-

dass von dem in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 133.687 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) i. d. F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473), ein Teilbetrag in Höhe von 25.187 € aufsichtsbehördlich genehmigt wurde. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 108.500 € wurde die Genehmigung versagt,

-

in § 4 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 407.044 € wird hiermit gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3,105 Abs. 3 GemO ein Teilbetrag in Höhe von 271.000 € aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 136.044 € wurde die Genehmigung versagt,

-

in § 4 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 271.097 € wird hiermit gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3,105 Abs. 3 GemO ein Teilbetrag in Höhe von 235.000 € aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 36.097 € wurde die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.08.2026 bis einschließlich 18.08.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 30.07.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Christ, Bürgermeisterin

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.