Aus gegebenem Anlass werden die Grundstückseigentümer auf Ihre Pflicht zur Reinigung der Straßen, einschließlich, sofern vorhanden, der Gehwege sowie der Straßenrinnen hingewiesen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Säubern der Straßen, Gehwege und Straßenrinnen von Kehricht, Schlamm, Laub und sonstigem Unrat. Dazu zählen auch das Entfernen von Unkraut und Gräsern aus der Straßenrinne sowie das Entleeren der Sinkkästen.
Es ergeht hiermit die Bitte an alle Grundstückseigentümer ihrer satzungsgemäßen Pflicht im Interesse des Erscheinungsbildes der Ortsgemeinde Gelenberg zeitnah nachzukommen.
Herzlichen Dank.