Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.001.687 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.088.554 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — -76.867 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -37.348 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 473.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 884.550 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -411.550 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 448.898 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 129.488,- € in Anspruch genommen.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 465 v.H.
Gewerbesteuer auf — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund — 48,00 Euro
für den zweiten Hund — 96,00 Euro
für jeden weiteren Hund — 96,00 Euro
für den ersten gefährlichen Hund — 420,00 Euro
für den zweiten gefährlichen Hund — 840,00 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 840,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.246.756,11 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.234.544,11 € und zum 31.12.2025 3.157.677,11 €.
Genehmigt gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 28.07.2025
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.08.2025 bis einschließlich 26.08.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.