Die Mehrheit der Höchstberg Bürger kommen der Straßenreinigungspflicht in vorbildlicher Weise nach.
Doch einige wenige tangiert dies ganz und gar nicht...
Insbesondere die Straßenrinnen wachsen bei einigen Anwesen bereits zu.
Ich appelliere hiermit öffentlich an die betroffenen Bürger ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Ansonsten behält sich die Ortsgemeinde, gemäß §10 der Satzung über die Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen, weitere Schritte vor.