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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 34/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Satzung

der Ortsgemeinde Kelberg

vom 16.08.2024

zur Aufhebung der Wirtschaftswege Gemarkung Köttelbach, Blatt 607, Flur 2, Flurstück-Nrn. 153 und 154

Der Ortsgemeinderat von Kelberg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung am 09.07.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die 50 m² und 250 m² große Wegeparzelle in der Gemarkung Köttelbach, Flur 2, Flurstück Nrn. 153 und 154, Im Berg, sind für den öffentlichen Fuß- und Fahrzeugverkehr bedeutungslos geworden. Die Flächen haben ihre Bedeutung als Wirtschaftsweg verloren und werden aufgehoben. Der beiliegende Auszug aus der Flurkarte ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kelberg, den 16.08.2024
Ortsgemeinde Kelberg
gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemo zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.