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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 34/2026
Nichtamtlicher Teil
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SGD Nord Koblenz

Öffentliche Bekanntmachung

Information der SGD Nord, Koblenz, über das in Kraft treten der Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Brunnen „Drees-Döttingen“ am 7. Juli 2026

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung erfolgte die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brunnen „Drees-Döttingen“ und der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz. Die Rechtsverordnung wurde am 6. Juli 2026 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 7. Juli 2026 in Kraft getreten. Ein Abdruck der Rechtsverordnung inkl. Verbotskatalog und topografischer Karte sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden archivmäßig bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

-Obere Wasserbehörde-

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsverordnung mit dem Verbotskatalog und der topografischen Karte auch online auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar ist unter: https://sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft/schutzgebiete/festgesetzte-wasserschutzgebiete/wsg-drees-doettingen