Am Donnerstag, dem 10.08.2023, endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Landwirtschaftskammerwahl 2023. Für die Wahlgänge I, II und III wurde jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht, sodass gemäß § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) die im Wahlvorschlag vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber als gewählt gelten. Die Wahl findet daher nicht statt.
Die öffentliche Bekanntmachung in der Ausgabe 31/2023 des Mitteilungsblattes betreffend der Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis wird daher zurückgenommen.