Der Verbandsgemeinderat Kelberg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ferienpark Heilbachsee“ in den Ortsgemeinden Gunderath und Sassen beschlossen. Die Änderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baulichen und sonstigen Vorhaben im gesamten Ferienpark.
Die Abgrenzung des Plangebietes kann dem beigefügten Planausschnitt (Anlage), welcher Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Nach § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 25.03.2021 hat der Verbandsgemeinderat Kelberg ferner den Planentwurf angenommen, so dass gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden kann.
Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Aus diesem Grund wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kelberg für den Bereich der Ortsgemeinden Gunderath und Sassen einschließlich der Begründung mit integriertem Umweltbericht in der Zeit vom
09. September 2022 bis einschl. 10. Oktober 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Rathaus, Dauner Str. 22, Abteilung 1 Organisation und Bauen, Zimmer 218, öffentlich ausgelegt wird und zu folgenden Zeiten eingesehen werden kann:
Montag – Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Es besteht ferner die Möglichkeit, ab sofort die Unterlagen im PDF-Format auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kelberg (www.vgv-kelberg.de) unter der Rubrik „Aktuelles: - Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kelberg im Bereich „Ferienpark Heilfachsee in den Ortsgemeinden Gunderath und Sassen“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist wird über die Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zum Planentwurf während der vorgenannten Auslegungsfrist können schriftlich (Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg), mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an Rathaus@vgv-kelberg.de abgegeben werden.
Hinweis:
Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung der Bebauungspläne „6. Änderung des Bebauungsplanes „Heilbachsee“ der Ortsgemeinde Gunderath und „1. Änderung des Bebauungsplanes „Heilbachsee“ der Ortsgemeinde Sassen.