Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| - | Grundsteuer A wie bisher 300 v.H. |
| - | Grundsteuer B wie bisher 365 v.H. |
| - | Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H. |
Die §§ 1,2,3,4 und 6 werden nicht geändert
Kenntnis genommen gemäß §§ 98, 97 II der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 21.08.2025
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.09.2025 bis einschließlich 16.09.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.