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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 36/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höchstberg für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 28.08.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

469.447 €

571.027 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

524.433 €

535.943 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-54.986 €

35.084 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-35.056 €

55.014 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

579.500 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

143.100 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

436.400 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-401.344 €

-55.014 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung oder Mittel aus der Einheitskasse werden für das Haushaltsjahr 2026 mit 120.000 € veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2027

2026

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden 

2027

2026

- für den ersten Hund

24,00 €

24,00 €

- für den zweiten Hund

36,00 €

36,00 €

- für jeden weiteren Hund

48,00 €

48,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

362,00 €

362,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

452,00 €

452,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

602,00 €

602,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.322.765,59 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.275.034,59 € und zum 31.12.2026 2.220.048,59 €.

56767 Höchstberg, den 28.08.2026
Ortsgemeinde Höchstberg
gez. Mediger, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 2 + 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 17.07.2026.

54550 Daun, den 20.08.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. i.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 28.08.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Christ, Bürgermeisterin

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.