Tagesordnungspunkte:
TOP 1. Mitteilungen des Ortsbürgermeister
| - | Die Elternbeiratsvorsitzende der KiTa Kelberg bittet die Ortsgemeinde um Zustimmung für das Aufbringen von Markierungen (Gelbe Füße) auf Gehwegen in der Vinzenzius- und Blankenheimer Straße. Gelbe Füße auf Gehwegen sollen in Querungsbereichen von Straßen Orientierung für die Kinder und die Verkehrsteilnehmer geben. Sie dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Der OG-Rat nimmt die Anregungen des KiTa-Elternbeirats zustimmend zur Kenntnis. |
| - | Der Eifelkunsthandwerkermarkt 2023 wurde trotz des teilweise regenreichen Wetters gut besucht. Die meisten Aussteller waren zufrieden. Der Sonntag war für das Rahmenprogramm mit Unterhaltungsmusik und Angeboten für Speisen und Getränke, wegen ganztägigem Regen ein Totalausfall. |
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| Danke an alle Helferinnen und Helfer, an Simone Schäfer-Merten und Peter Schmitt für die Organisation und insbesondere an unsere Gemeindearbeiter für Auf- und Abbau. |
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| Der Umsatz und die Erlöse sind deutlich geringer als in den Vorjahren. Zudem verlangt die GEMA 1200 € anstatt in den Vorjahren 200 €. |
| - | Beim Ehrenamtstag in RLP, ausgestrahlt über das SWF-Radio und Fernsehen, hat Herr Josef Hausen aus Kelberg den Publikumspreis 2023 gewonnen. Er war unter 9 weiteren Kandidatinnen und Kandidaten Rheinland-Pfalz weit, nominiert worden. Die Ortsgemeinde gratuliert Herrn Hausen ganz herzlich und bedankt sich bei ihm aber auch bei allen anderen ehrenamtlich Tätigen in der Ortsgemeinde. |
| - | Am 29.08.2023 wurde Herr Werner Rätz in der ADD Trier für seine herausragenden zahlreichen ehrenamtlichen Tätigkeiten die Verleihung des Bundesverdienstordens durch den Präsidenten der ADD Herr Linnertz überreicht. Die Ortsgemeinde gratuliert Herrn Rätz ganz herzlich und bedankt sich für sein vorbildliches und langes ehrenamtliches Engagement für Orts-, Verbands- und Kirchengemeinde. |
| - | In den nächsten Wochen wird der Steg im Bereich der Quellen des Rothenbacher Drees in Eichenholz erneuert. |
| - | Ortsvorsteher Michael Hoffmann informiert über illegales Autotrifften auf Wiesen im Bereich Fronfeld. Die auswärtigen Verursacher wurden angezeigt und mussten Schadenersatz leisten. |
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| Bemängelt wurde wiederholt das Parken in der Straße „Auf der Heeg“ in Zermüllen. Es wurde gewünscht, dass das Ordnungsamt der VGV-Kelberg hier aktiv tätig wird. |
| - | Die nächste OG-Ratssitzung ist voraussichtlich am 07.11.2023 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Hünerbach |
TOP 2. Widmung von Gemeindestraßen im OT-Hünerbach
Damit eine Straße öffentlich ist, muss diese laut Landesstraßengesetz RLP, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Zudem dürfen nur gewidmete Straßen bei den noch zu erhebenden wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die neuen Gehwege, Lampen etc. entlang der Ortsdurchfahrt Hünerbach, herangezogen werden.
Gewidmet werden die Straße „Im Dorf“ (Teilbereich), die Straße „An der Kapelle“, „Alte Straße“ Teilstück und die Straße „Erlenwiese“
Je ein Teilstück der Straßen „Im Dorf“, Alte Straße sowie der Mittelweg und der Weg „Auf der Held“ stellen Erschließungsstraßen (erstmalige Herstellung erforderlich) dar und können erst nach erstmaliger Herstellung entsprechend gewidmet werden.
Beschluss einstimmig.
TOP 3. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED; Geringfügigkeitsbeschluss
In der OG-Kelberg sowie in den Ortsteilen Hünerbach und Köttelbach wurden auf Ratsbeschluss im Jahre 2020 die bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen überwiegend auf LED umgestellt. Aufgrund von gewährten Förderungen zur Umstellung auf LED, konnten die verbleibenden Kosten kräftig reduziert werden. Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der OG-Kelberg besteht die Möglichkeit von einer so genannten „Geringfügigkeitsklausel“ Gebrauch zu machen. Demnach werden Ausbaubeiträge nach dieser Satzung nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. Dies ist hier der Fall.
Der OG-Rat beschließt einstimmig, keine anteiligen Straßenausbaubeiträge für die Umstellung auf LED Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Kelberg, Köttelbach und Hünerbach zu erheben. Weiterhin erfolgt eine Absichtserklärung für die Ortsteile Rothenbach und Zermüllen, Beiträge für die Umstellung auf LED nicht zu erheben.
TOP 4. Neufassung einer Straßenausbaubeitragssatzung;
Umstellung auf wiederkehrende Beiträge
Bisher verfügt die Ortsgemeinde Kelberg sowie die Ortsteile Köttelbach und Zermüllen über eine Straßenausbaubeitragssatzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen. Für die Ortsteile Hünerbach sowie Rothenbach und Meisenthal verfügt die Ortsgemeinde über eine gesonderte Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen.
Das Land RLP hat per Gesetz von 2020 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen. Seitens des Landes RLP wurde eine Übergangsfrist zur Umstellung auf wiederkehrende Beiträge für Gemeinden, die noch Satzungen von Einmalbeiträgen haben, bis zum 31.12.2023 eingeräumt. Dies bedeutet für die Ortsgemeinde Kelberg, dass eine neue Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen beschlossen werden muss.
Bildung von Abrechnungseinheiten:
Für den Ortsteil Kelberg werden zwei Abrechnungseinheiten vorgeschlagen.
Eine Abrechnungseinheit befindet sich östlich der B 257 mit den Industriegebieten „Diewergarten, Auf der Struth, Auf der Steinrausch“ und in diesem Bereich befindlichen Betriebs- und Privatbaugrundstücken
Eine weitere Abrechnungseinheit befindet in der Ortslage Kelberg westlich der B 257 mit Mayener-, Dauner-, Bonner- und Blankenheimer-Straße sowie allen Grundstücken in den dortigen Wohnstraßen.
Weitere Abrechnungseinheiten bildet jeder Ortsteil, also Hünerbach, Köttelbach, Rothenbach, Meisenthal und Zermüllen. Erfolgen zukünftig in einer Abrechnungseinheit Straßenerneuerungen von gewidmeten, bereits bestehenden Straßen, so zahlen alle in dieser Abrechnungseinheit die anfallenden Kosten.
Ersterschließung:
Wird ein Neubaugebiet erstmalig mit einer neuen Straße erschlossen (Ersterschließung), so zahlen diese Anlieger 90 % der Kosten für den umfänglichen Straßenausbau einschließlich Bürgersteigen, Straßenbeleuchtung etc. Die Ortsgemeinde übernimmt 10 % der Kosten.
Nach der Ersterschließung von Straßen und der Abrechnung der Kosten für die Anlieger, besteht laut der neuen Satzung eine Verschonungsregelung bis zu 20 Jahren. Dies bedeutet, dass diese Grundstückbesitzer bei der Erneuerung von Straßen, Bürgersteigen, Straßenlampen etc. in der Abrechnungseinheit, nicht an der Finanzierung der Kosten beteiligt werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für Straßenerneuerungen. Weiterhin beschließt der OG-Rat einstimmig die Bildung der o. g. Abrechnungseinheiten.
Außerdem wurden weiterhin folgende Beschlüsse zu diesem TOP einstimmig beschlossen:
| - | Beitragsmaßstab zur Regelung von Zuschlägen für Vollgeschosse |
| - | Festlegung der Gewerbezuschläge |
| - | Festlegung der tiefenmäßigen Begrenzung (35 m) der betroffenen Grundstücke zur Beitragsermittlung |
| - | Festlegung des Gemeindeanteils von 35 % für alle Abrechnungseinheiten |
| - | Festlegung, dass der beitragsfähige Aufwand nach den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt wird |
| - | Festlegung, dass die durch schriftlichen Bescheid ermittelten und zugestellten Kosten 3 Monate nach Zustellung des Bescheid fällig werden. |
| - | Beschluss, dass die neue Satzung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblättje in Kraft tritt. |